für Anlagen, die in Betrieb gegangen sind vor dem | erste Überprüfung bis zum |
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19. August 2013 | 19. August 2020 |
19. August 2015 | 19. August 2021 |
19. August 2017 | 19. August 2022 |
Der Betreiber hat den Sachverständigen oder die Inspektionsstelle zu beauftragen, die Ergebnisse der Überprüfungen zeitgleich dem Betreiber und der zuständigen Behörde jeweils innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Überprüfung mitzuteilen. Diese Pflicht ist erfüllt, wenn das Ergebnis der Überprüfung durch den Sachverständigen oder die Inspektionsstelle elektronisch über die Web-Anwendung KaVKA-42.BV hochgeladen werden.
Lesen Sie hierzu auch unseren Bericht zur Überwachung von geschlossenen Kühlkreisläufen nach der 42. BImSchv.